AHV || DIE KONFERENZ

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Ausgleichskassen

Die kantonalen Ausgleichskassen sind Ansprechpartner für Personen mit Wohnsitz im Kanton, die keiner Verbandsausgleichskasse und nicht der Ausgleichskasse des Bundes angeschlossen sind.

Sie bieten den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, Selbstständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen, Pensionierten, Behinderten, Militärdienst-, Zivilschutz- und Zivildienstleistenden sowie erwerbstätigen Frauen im Mutterschaftsurlaub eine umfassende und kompetente Beratung in den Bereichen AHV/IV/EO, EL, FZ und Prämienverbilligung der KVG.

Sie gewährleisten die Gleichbehandlung von Versicherten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Sie stellen moderne Hilfsmittel zur Verfügung: Die Online-Erfassung von Daten durch Selbstständigerwerbende, elektronische Lohnmeldeverfahren sowie Meldeverfahren für Mitarbeitende via Internet erleichtern die Erfüllung von Verwaltungsformalitäten.

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Wussten Sie, dass die kantonalen Ausgleichskassen

… 2000 Personen beschäftigen, 120 davon Lehrlinge?

… mehr als 900'000 Beitragspflichtige (Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige) zählen?

… pro Jahr 10 Milliarden Franken AHV/IV/EO-Beiträge einkassieren?

… jährlich 13 Milliarden Franken AHV-Leistungen ausbezahlen?

… jedes Jahr 3 Milliarden Franken IV-Leistungen ausrichten?